Verkehrsunfall

So verhalten Sie sich bei einem Autounfall richtig:

Ruhig bleiben und einmal kurz durchatmen
Nach einem Unfall ist der Schreck natürlich groß. Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und kontrollieren Sie zunächst Ihre eigene Gesundheit: Sind Sie bewegungsfähig? Können Sie aus dem Fahrzeug aussteigen? Haben Sie Schmerzen? Achten Sie, wenn Sie die Türe öffnen, auf den nachfolgenden Verkehr. Wichtig: Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort, denn das wäre strafbar. Übrigens auch dann, wenn Sie gar nicht wissen, ob Sie wirklich beteiligt sind.

Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
Schalten Sie die Warnblinkanlage an, ziehen Sie sich Ihre Warnweste über und stellen Sie dann das Warndreieck oder die Warnleuchte auf. Dabei gilt für den Stadtverkehr ein Abstand von 50 Metern zum Fahrzeug, für die Landstraße von 100 Metern und für die Autobahn von 200 Metern. Verlassen Sie dann die Fahrbahn, vor allem auf Autobahnen, und klettern Sie hinter die Leitplanke. Organisieren Sie sich am besten Hilfe von anderen.

Rettungsdienst und/oder Polizei alarmieren
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Anzahl der Verletzten und setzen Sie danach den Notruf ab (Rettungsleitstelle 112 oder Polizei 110).
Beantworten Sie die Fragen:

  • Wo ist der Unfall passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Welche Verletzungen sind aufgetreten?
  • Warten Sie auf Rückfragen.

Helfen Sie danach anderen
Retten Sie alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich. Befreien Sie Eingeschlossene und bekämpfen Sie Brände sofort. Eine oft verkannte Gefahr droht trotz Absicherung durch kommende Fahrzeuge, insbesondere bei Nebel oder hinter Kurven.
Oft erhalten Verletzte keinerlei Beistand, obwohl es reichlich potentielle Helfer gibt. Auch wer sich nicht in der Lage fühlt zu helfen, sollte sich nicht abwenden, sondern Unfallopfer durch Anteilnahme beruhigen. Zu den wichtigsten Sofortmaßnahmen am Unfallort, die jeder Autofahrer kennen sollte, gehören:

  • Handschuhe anziehen
  • Kontrolle von Atmung und Puls
  • Atemspende
  • Stabile Seitenlage
  • Erkennen und Behandeln eines Schocks
  • Stillen von Blutungen

Übrigens: Zur Ersten Hilfe ist jeder verpflichtet, nicht nur die Unfallbeteiligten.
Wichtig: keine Hilfe ist immer schlechter als ungeübte Hilfe. Frischen Sie Ihre Ersten Hilfe Kenntnisse regelmäßig bei einer Hilfsorganisation auf und kontrollieren Sie halbjährlich Ihren Verbandskasten auf Vollständigkeit.

Kontaktdaten und Versicherung notieren
Schreiben Sie folgende Daten der Unfallbeteiligten auf: Name, Vorname, Adresse, Telefon, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer. Geben Sie den anderen auch Ihre eigenen Daten. Wer sich dabei weigert, macht sich strafbar. Notieren Sie Name, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen. Möchte einer der Unfallbeteiligten, dass die Polizei dazu gerufen wird, müssen Sie auf jeden Fall so lange warten, bis die Beamten eingetroffen sind.

Machen Sie mehrere Fotos mit Ihrem Handy
Fotografieren Sie die Unfallsituation von möglichst vielen Seiten. Wenn am Unfall niemand anderes beteiligt war, weil Sie zum Beispiel gegen ein geparktes Fahrzeug gefahren sind, müssen Sie mindestens 30 Minuten warten, ob jemand kommt. Erst danach dürfen Sie sich von der Unfallstelle entfernen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Kontaktdaten an der Unfallstelle hinterlassen und den Fall sofort bei der Polizei melden. 

Halten Sie alle relevanten Informationen fest
Sichern Sie möglichst viele Beweise, geben Sie aber selbst kein Schuldanerkenntnis ab. Beim Unfallbericht handelt es sich nicht um ein Schuldanerkenntnis, sondern lediglich um eine Aufstellung von Fahrzeug- und Personendaten, den Schadensbericht und eine Unfallskizze. Dieser Bericht kann, muss aber nicht von den Beteiligten unterschrieben werden. 

Die Fahrt fortsetzen oder das Fahrzeug abholen lassen
Prüfen Sie vor der Weiterfahrt die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Und: Säubern Sie die Unfallstelle. Wenn Benzin oder Öl ausgelaufen ist, muss dafür die Feuerwehr oder ein entsprechendes Spezialunternehmen beauftragt werden. In der Regel erledigt das aber die Polizei ohnehin. Glasscherben und lose Verkleidungsteile können Sie selbst entfernen. Vergessen Sie auch nicht, Ihr Warndreieck oder die Warnleuchte wieder mitzunehmen.